Leasing ist ein Nutzungsüberlassungsvertrag, bei welchem der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache übergibt und ihm diese gegen eine regelmäßige Ratenzahlung zur Nutzung zur Verfügung stellt. Sachmangel, Beschädigung aber auch das Haftungsrisiko obliegen damit dem Leasingnehmer. Es können unterschiedliche Leasing-Verfahren unterschieden werden. Eines dieser ist das sogenannte „Sale-and-Lease-back-Verfahren“.
Die Idee ist relativ simpel: Es wird ein Objekt verkauft und im Anschluss direkt ein Leasingvertrag für dieses verkaufte Objekt vereinbart, um die weitere Nutzung sicherzustellen. Leasinggesellschaften bieten Unternehmen diese Vorgehensweisen an. So verkauft ein Unternehmen beispielsweise eine Maschine und unterzeichnet einen Nutzungsüberlassungsvertrag für diese – die Maschine ist folglich der sogenannte „Leasinggegenstand“. Als Vorteil kann die unmittelbare Liquidität genannt werden – das Sale-and-Lease-back-Verfahren kann demnach als Finanzierungsvariante bezeichnet werden.

Das Sale-and-lease-back-Verfahren